Vogelaustrasse 30
8953 Dietikon
Sollte ein Kind verhindert sein und wegen einer Krankheit, einem Arzttermin oder einem besonderen Vorkommnis nicht in die Schule gehen können, melden die Eltern ihr Kind frühzeitig bei der Schulverwaltung ab.
Auf dem Schulareal ist ein Familienbus der Kinder-Spitex Ostschweiz stationiert. Es besteht die Möglichkeit, für Ferien oder einen Ausflug dieses behindertengerechte Fahrzeug für den privaten Gebrauch auszuleihen. Die Eltern bezahlen lediglich die Treibstoffkosten. Der Familienbus hat Sitzplätze für 9 Personen inkl. Fahrer oder 6 Personen inkl. Fahrer plus 1 Rollstuhlplatz. Interessierte Eltern melden den Bedarf direkt über die Homepage: www.spitex-mobile.ch an. Sie erhalten nach Bearbeitung eine Bestätigung.
Wie viel TV, Handy, Computer pro Tag ist sinnvoll?
Wichtig: Die empfohlenen Zeitangaben gelten für die Freizeit. Für Hausaufgaben kann zusätzliche Zeit hinzukommen. An besonderen Tagen darf es auch mal länger sein – dafür an einem anderen Tag weniger. Weitere Infos unter: Suchtprävention des Kantons Zürich
Die Kinder müssen 2-3 Minuten vor den offiziellen Abfahrtszeiten am Einsteigeort sein. Falls das Kind den Weg zwischen Haus und Bus nicht allein bewältigen kann, muss es durch die Eltern begleitet werden. Die BusfahrerInnen können diese Aufgabe nicht übernehmen. Für den Weg von ihrer Wohnung zum Einsteigeort und von dort wieder zurück sind die Eltern zuständig und verantwortlich.
Die Förderplanung ist die Grundlage für die individuelle Entwicklungsplanung. Sie wird interdisziplinär erarbeitet und umgesetzt.
Wo finde ich Internetangebote, die meinem Kind entsprechen?
Wo sind die Gefahren des Internets?
Wie kann ich das Internet nutzen, um mein Kind schulisch zu fördern?
Für den Bezug der Jokertage gelten folgende Bestimmungen (§30 Volksschulverordnung):
Formular: Jokertag
Für die Anlässe, die am Abend stattfinden, stellt die Firma Roth-Kippe AG, Vogelaustrasse 40 freundlicherweise die firmeneigenen Parkplätze zur Verfügung.
Um den Austausch zwischen der Schule und den Eltern zu gewährleisten gibt es ein Postcouvert, welches jeweils vom Empfänger visiert wird.
Sollte ein Kind an einem Tag die Schule nicht besuchen können, informieren die Eltern frühzeitig den Busfahrer und die Schulverwaltung. Nach einer Abwesenheit melden die Eltern ihr Kind bei beim Busfahrer und der Schulverwaltung wieder an, damit das Kind vom Schulbus abgeholt wird.
Die aus der Förderplanung hervorgegangenen Ziele, Angebote und Massnahmen bespricht die Klassenlehrperson mit den Eltern/Erziehungsverantwortlichen und wenn immer möglich auch mit dem/der betroffenen Schüler/in. Das Gespräch dient einerseits der Information und Klärung der Förder- und Lernziele, andererseits sollen in diesem Gespräch die Beiträge der Eltern und des Kindes/Jugendlichen zu Förder- und Lernzielen besprochen werden und allenfalls die Förderplanung ergänzen.
Einmal jährlich findet in der Schulzahnklinik Dietikon eine zahnärztliche Reihenuntersuchung für alle Schülerinnen und Schüler der Heilpädagogischen Schule Limmattal statt. Die Eltern/Erziehungsverantwortlichen erhalten nach dieser Untersuchung von der Schulzahnklinik Bericht, falls eine zahnärztliche Behandlung notwendig wird.
Die HPS Limmattal wird durch zwei Schulärzte begleitet und unterstützt. Sie sind verantwortlich für die Kontrolle der Vorsorgeuntersuchung der Unter- und Oberstufen-Schüler/innen. Der Untersuch wird durch einen Vertrauensarzt der Kinder und Jugendlichen durchgeführt. Die Schulärzte geben Impfempfehlungen an die Eltern/Erziehungsverantwortlichen ab. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HPS Limmattal sind die Schulärzte Ansprechpartner bei medizinischen Fragen und Unklarheiten sowie Fragen zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Ziel der Heilpädagogischen Schule Limmattal ist es, dass ihre Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Anschlusslösung finden, welche deren persönlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen entspricht und die junge Erwachsene in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiterhin unterstützt.
Diese Zeugnismappe ist die Sammelmappe für die Schuljahresschlussberichte des Kindes und bleibt in der Obhut der Eltern. Im kommenden Schuljahr werden die Eltern gebeten, den neuen Schlussbericht dazuzulegen. Falls ein Übertritt in die Primar- oder Oberstufe erfolgt, erhalten die Eltern für die neue Stufe eine neue Mappe. Auch diese bleibt in der Obhut der Eltern.
Eltern melden Änderungen über Adresse, Telefonnummer oder weitere persönliche Angaben der Schülerinnen und Schüler schriftlich der Schule mit, damit diese die nötigen Anpassungen vornehmen kann. |